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DGNB Stellungnahme zum Klimaschutzplan 2050

In einem umfangreichen Dialogprozess wird seit vergangenem Jahr von der Bundesregierung der Klimaschutzplan 2050 entwickelt, in dem die nationalen Ziele und Empfehlungen zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele formuliert und damit auch verbindlich festgesetzt werden sollen. Zum letzten Hausentwurf, der hierzu veröffentlicht wurde, hat die DGNB  eine offizielle Stellungnahme eingereicht.

Bereits drei Tage zuvor hatte DGNB Präsidiumsmitglied Peter Mösle an einer ganztägigen Verbändeanhörung im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) teilgenommen und die Eckpunkte unserer Position zum Ausdruck gebracht. Dem folgte nun die schriftliche Stellungnahme an die Bundesregierung, in der insbesondere die Inhalte im Handlungsfeld „Gebäude“ durch die DGNB kommentiert wurden. Einige Punkte aus der Stellungnahme werden im Folgenden skizziert.

Ambitioniertere, belastbare Ziele: CO2-Neutralität ist möglich

Grundlegend bedürfen für uns die im Klimaschutzplan skizzierten Leitbilder, Meilensteine und Maßnahmen einer belastbaren und konkreten Basis, die aktuell noch nicht ausreichend formuliert ist. Für den Bau- und Immobilienbereich sollte als Ziel formuliert sein, dass die gebaute Umwelt wesentlich dazu beiträgt, ein stabiles Klima mit nicht mehr als 1,5 bis 2°C Temperaturerhöhung zu erreichen. Im Rahmen der vorliegenden Definition des Leitbildes für 2050 und der Meilensteine für 2030 möchten wir die Bundesregierung zudem dazu ermutigen, nicht nur „nahezu“, sondern tatsächlich CO2-neutrale Gebäude zu fordern. Ein treibhausgasneutraler Gebäudebetrieb ist bereits heute keine Utopie, sondern Teil unserer gebauten Umwelt.

Ein Thema, das bei der Frage nach Klimaschutzmaßnahmen immer wieder hoch kommt, sind die Kosten des Transformationsprozesses. Der DGNB ist wichtig zu betonen, dass wir nicht nur die einmaligen Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutz als Bewertung heranziehen dürfen, sondern auch die daraus resultierenden Einsparungen. Überhaupt müssen wir festhalten, dass aus unserer Erfahrung der vergangenen Jahre heraus nicht bestätigen können, das Erreichen von Nachhaltigkeitszielen immer mit Mehrkosten in der Erstellung einhergehen muss. Besonders im Gebäudebereich lässt sich wirtschaftlich sehr viel erreichen. Dies muss jetzt genutzt werden; auf einen „fairen“ Verteilungsschlüssel entsprechend der aktuellen Lasten kann und darf nicht gewartet werden. Wichtig hierfür: Private Investitionen und staatliche Förderungen müssen zukünftig auf das Erreichen von konkreten Klimaschutzzielen ausgerichtet sein.

Den Gebäudebestand stärker in den Fokus setzen

Im Klimaschutzplan werden nacheinander die Themen Mobilität, Urbanisierung, barrierefreies Bauen,  ressourcenschonendes Bauen, Vermeidung von Gefahrstoffen, Nutzungsdauer und Qualität abgearbeitet. Die Tatsache, dass alle Themen gleichzeitig planungsrelevant sind und nur in einem Zusammenhang miteinander betrachtet und bewertet werden können, bleibt nach wie vor unberücksichtigt. Hinzu kommt, dass in diesem Teil nur Bezug genommen wird auf Neubauten, der Bestandsbau findet hier keine Erwähnung. Dies greift zu kurz, da im Bestand die deutlich größeren Hebel für den Klimaschutz liegen.

Bei der Frage nach der Wirtschaftlichkeit für Mieter und Eigentümer sollte es nicht darum gehen, die Zahl bekannter Techniken zur Energieeinsparung weiter zu steigern, sondern eine neue Bewertungsstrategie auf Grundlage der ökobilanzierten Umweltwirkung GWP einzuführen. Mit dieser integrierten Bewertungsstrategie werden sich neue oder andere Techniken als wirtschaftlicher erweisen. Es geht also nicht darum, in herkömmliche Techniken mehr zu investieren, sondern anders zu investieren.

Technologiefreiheit muss als oberstes Credo bei der Förderung von konkreten Maßnahmen angewandt werden. Da jedes Gebäude für sich steht, wirken bei jedem Gebäude an seinem Standort verschiedene maximal effektive Maßnahmen. Dies ist bei Fördermaßnahmen zu beachten. Nur durch Technologiefreiheit können die notwendigen weiterführenden Innovationen angestoßen werden und eine weiterhin vielfältige gebaute Umwelt erhalten bleiben.

Ja zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des Klimaschutzplans

Dies war nur ein Ausschnitt der Forderungen, die wir in unserem Schreiben an die Bundesregierung formuliert haben. Die vollständige DGNB Stellungnahme zum Klimschutzplan 2050 steht auf unserer Website als Download zur Verfügung.

Abschließend möchten wir noch betonen, dass wir es für den richtigen Weg halten, dass der Klimaschutzplan laufend fortgeschrieben werden soll, um aktuelle Entwicklungen aufzunehmen. Wir möchten uns in diesem Prozess gerne in Zukunft verstärkt einbringen. Mit unseren mehr als 1.200 Mitgliedsorganisationen aus allen Bereichen der Bau- und Immobilienwirtschaft ist die DGNB prädestiniert dafür, an der Weiterbearbeitung des Klimaschutzplans 2050 im Handlungsfeld aktiv mitzuarbeiten und die Bundesregierung fachlich fundiert zu unterstützen.

Kategorie: Impuls

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Seit Anfang 2009 ist Dr. Christine Lemaitre im Team der DGNB – zunächst als Leiterin der Abteilung System. Ein Jahr später übernahm sie die Rolle als Geschäftsführender Vorstand. Seither leitet die promovierte Bauingenieurin die Geschicke der DGNB. Die dreifache Mutter setzt sich gerade auch international für Nachhaltiges Bauen ein – etwa als Präsidiumsmitglied der Sustainable Building Alliance. Von 2015 bis Juni 2019 war sie zudem Vorsitzende des European Regional Network im World Green Building Council.

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