Der zurzeit registrierte Bedarf an Wohnungen und die damit einhergehenden Diskussionen und Forderungen unterliegen einem Zielkonflikt. Einerseits wachsen die funktionalen und energetischen Ansprüche an Wohnungsneubauten – auch im Kontext der Nachhaltigkeit. Zu nennen sind Ressourcenschutz, Klimaschutzprogramme, Barrierefreiheit, Wohngesundheit, Mobilität und vieles mehr. Andererseits bezieht sich der Bedarf auf bezahlbare Wohnungen, also auf erzielbare Mieten bis zu 10 €/m², hier vor dem Hintergrund des wachsenden sozialen Gefälles oder eines wachsenden Anteils der Älteren in der Gesellschaft bei gleichzeitig drohender Altersarmut.
Für private Wohnungsunternehmen – genauso wie für öffentliche – muss sich der Wohnungsbau trotz allem wirtschaftlich rechnen. Das heißt, dass die verstärkte Bereitstellung bezahlbarer und trotzdem ökologisch und funktional zukunftsfähiger Wohnungen nur über die Bereitstellung von vergünstigten Bauflächen und/oder entsprechender öffentlicher Förderprogramme erreicht werden kann.
Bei den umzusetzenden Standards verfügen wir schon heute über gute Kataloge insbesondere auch für den Wohnungsbau, in denen die notwendigen funktionalen Eigenschaften von Wohngebäuden aufgelistet sind. Dazu gehört z.B. der DGNB Anforderungskatalog für Wohngebäude mit seinen Referenzwerten. Auf diese Standards kann im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit und Werthaltigkeit der Gebäude keinesfalls verzichtet werden, sie dürfen jedoch nicht verwechselt werden mit denen in höchstwertigen oder sog. „Luxuswohnungen“.
Wir wenden uns ausdrücklich gegen die in der Frage zitierten „eilig errichteten Zweckbauten“, vor allem auch vor dem Hintergrund der Flüchtlingsdiskussion. Wir haben gegenüber dem BMUB dafür plädiert, die Bereitstellung temporärer Wohnungen ganz klar von der Wohnungsbaudiskussion zu trennen und ein vielfach gefordertes „Aufweichen“ unserer bautechnischen Standards zu verhindern.
Allerdings muss die bestehende Förderpraxis im Wohnungsbau geändert werden. Die Umsetzung und damit auch die Akzeptanz von Lösungen kann sich nur am Ergebnis messen und nicht am betriebenen Aufwand. Nur so können besonders effiziente und intelligente Baulösungen gefordert und gefördert werden. Aus diesem Grund sollte sich eine öffentliche Förderung allein auf die Effizienz einer gewählten Lösung und nicht auf die Investition beziehen. Dies lässt sich erreichen, wenn die von der DGNB wie auch vom Bundesministerium bereitgestellten und geübten Instrumente der Ökobilanzierung und der Lebenszykluskostenrechnung als Grundlage der Förderung genutzt werden.
Damit bildet z.B. nicht die Investition für eine energieeffiziente Maßnahme, sondern allein die im Lebenszyklus einschließlich des Gebäudebetriebes eingesparte Energie oder die eingesparte Tonne klimaschädlicher Emissionen die Grundlage für die Förderung. Auch bei der wirtschaftlichen Betrachtung sollten nicht der Investitionsbetrag allein, sondern die Lebenszykluskosten unter Einbeziehung der Betriebskosten als Bemessungsgrundlage dienen. Mit dieser Vorgehensweise werden überteuerte und ineffiziente Baulösungen bestraft bzw. unwirtschaftlich – und mit entsprechend bezahlbaren Mieten wird auch die Akzeptanz der notwendigen Standards erhöht.
Danke für die guten Informationen zum Wohnungsbau. Es ist vielleicht auch der Tatsache geschuldet, dass der Wohnungsbau auch ein Aspekt von Renditen geworden ist. Sogar große Lebensmitteldiscounter haben den Wohnungsmarkt als Anlageobjekt entdeckt, wie jüngst in den Nachrichten zu hören war.